Rechtsprechung
StGH Hessen, 13.03.1991 - P.St. 1110 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
Art 131 Abs 1 Verf HE, Art 147 Abs 2 Verf HE, § 38 StGHG HE, §§ 38 ff StGHG HE, § 6 StPOEG
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Verweigerung von Zuschüssen zum Lebensunterhalt und Wohngeld - Zuständigkeit und Prüfungsbefugnis des StGH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
(Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Verweigerung von Zuschüssen zum Lebensunterhalt und Wohngeld - Zuständigkeit und Prüfungsbefugnis des StGH)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- StGH Hessen, 11.07.1990 - P.St. 1086
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage: Landesverfassungsgericht hat keine …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1991 - P.St. 1110
Wenn sich - wie hier - die Grundrechtsklage gegen Entscheidungen über die Gewährung von Wohngeld und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des WoGG und des BSHG richtet, besteht wegen des Vorrangs von Bundesrecht gegenüber dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts (GG Art. 31) keine Prüfungsbefugnis des StGH (st Rspr; vgl StGH Wiesbaden, 1990-07-11, P.St. 1086, StAnz HE 1990, 1564).
- StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs
1988, S. 2117; vom 13.03.1991 - P.St. 1110 - vom 12.06.1991 - P.St. 1109 - … - StGH Hessen, 17.04.1991 - P.St. 1111
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Einziehung eines Jagdscheins und von …
Wenn sich - wie hier - die Grundrechtsklage gegen Entscheidungen richtet, die sich auf Vorschriften des Straf-, Jagd- und Waffenrechts und somit auf Bundesrecht stützen, besteht wegen des Vorrangs von Bundesrecht gegenüber dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts (GG Art. 31) keine Prüfungsbefugnis des StGH (st Rspr; vgl StGH Wiesbaden, 1991-03-13, P.St. 1110).